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Pro MTBD Open News

  • 15. Apr.
  • 1 Min. Lesezeit

Schreiben an MTBD-Vereine/Gyms und Veranstalter


Liebe Mitglieder,


wir sind stets bemüht, eure Wünsche und Anregungen aufzunehmen und – soweit möglich – umzusetzen.

Gleichzeitig sind wir als Vorstand verpflichtet, im Rahmen unserer Satzung zu handeln.

Dies beinhaltet insbesondere den Schutz unserer Statuten sowie der Interessen unseres Verbandes.


Vor diesem Hintergrund haben wir uns intensiv mit der aktuellen Thematik auseinandergesetzt und eine entsprechende Regelung erarbeitet:


Im Anhang findet Ihr den Meldeantrag für externe Kämpfer im Pro Bereich MTBD-WMC.

Dieser kann sowohl durch den jeweilige Kämpfer-in/ Gym als auch durch den Promotor ausgefüllt werden.

Aus diesem Grund besteht auch die Möglichkeit der Überweisung.

Zumal Kämpfer-innen aus dem Ausland selten ein SEPA-Mandat erteilen wollen oder können.


Die Startberechtigung wird erst erteilt, sobald alle erforderlichen Daten und Unterlagen vollständig vorliegen und der Zahlungseingang verbucht wurde.

Die erteilte Startberechtigung ist auf 12 Monate befristet (wird automatische nach Ablauf von 12 Monaten gelöscht) und erfolgt via E-Mail. Nach §3.6 der Satzung.

Etwaige Startgebühren der jeweiligen Veranstalter, sind hier selbstverständlich nicht beinhaltet.


Nochmal: Diese Regelung betrifft ausschließlich den MTBD und WMC Pro Bereich! Eine Teilnahme, an Amateur - IFMA Disziplinen, ist mit dieser Startberechtigung nicht möglich!


Mit einer Gebühr von 25 Euro liegen wir dabei bewusst deutlich unter den Kosten und Anforderungen anderer renommierter Verbände.


Wir sind überzeugt, mit dieser Regelung einen fairen und zugleich satzungskonformen Weg gefunden zu haben.


Mit sportlichen Grüßen


 
 
 

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